Freie Fahrt für die Feuerwehr Beschreibung: Seit dem 01.April 2004 gelten neue Verordnungen im Bußgeldkatalog. Wir möchten Sie bitten diese zu beachten. Unter Parken versteht man das Verlassen des Fahrzeuges oder Halten für mehr als 3 Minuten. Wer durch Parken seines Fahrzeuges im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge behindert, muß mit einen Bußgeld von 40 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen.
Wir möchten Sie bitten, darauf zu achten, das Ihr Fahrzeug so abgestellt wird, das auch große Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben, vielen Dank!